1. Gültigkeit der allgemeinen Verkaufsbedingungen

Die im Folgenden dargelegten allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle Verkäufe von LAR TRANSPORTNI SISTEMI d.o.o. (nachstehend „Verkäufer“ bzw. „Lieferant“) und schließen möglicherweise bestehende Allgemeine Verkaufsbedingungen des Käufers aus.

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit speziell vereinbarten Bedingungen eine vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

Falls der Lieferant mit dem Käufer einen Vertrag mit anderen Bestimmungen für einen einzelnen Verkauf abgeschlossen hat, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verkäufe, die nicht durch einen besonderen Vertrag geregelt sind.

2. Kommunikation

Alle Erklärungen und Benachrichtigungen über den Verkauf der Parteien bedürfen der Schriftform.

Benachrichtigungen bzw. Dokumente müssen alle gesetzlich bestimmten Elemente beinhalten, wie: die genaue Adresse des Empfängers und des Zahlers der Ware, die Steuernummer u. a. Jede mündliche Vereinbarung ist nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurde.

Jede Partei ist verpflichtet, die andere über jegliche Änderungen ihrer Adresse zu benachrichtigen.

3. Umfang und Gültigkeit des Angebots

Ein Angebot muss Folgendes beinhalten: den Gegenstand, die Menge und den Preis, die Zahlungsbedingungen, die Lieferfrist und die Art und Weise der Lieferung der Ware.

Falls von den Parteien nicht anders vereinbart, ist das Angebot 15 Tage ab dem Datum der Ausstellung gültig. Der Lieferant ist bis zum Ablauf der 15-tägigen Frist an das Angebot gebunden. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Käufer es im Ganzen angenommen hat und der Verkäufer seine schriftliche Annahme vor Ablauf der angegebenen Frist erhalten hat.

Bedingungen, Fristen, Preise, Qualität und Menge, die im Angebot angegeben sind, gelten nur für die spezifische Ausrüstung, die im Angebot selbst bestimmt ist, und nur für dieses Angebot.

In jedem Fall darf der Käufer nicht durch die Angabe von Normen, Spezifikationen, Regeln oder Gebräuchen, die der Lieferant nicht schriftlich akzeptiert hat, Vorteile erzielen (Erlangung eines Geschäfts durch unwahre Informationen und unrichtige Angaben).

Der Lieferant behält sich das Recht vor, jegliche Produkte aus den Katalogen und anderen seiner Veröffentlichungen zu ändern.

4. Umfang und Gültigkeit der Bestellung

Die Bestellung ist gültig, sobald der Lieferant sie bestätigt und den Käufer darüber schriftlich informiert. Die Bestellung muss folgendes beinhalten: die genaue Adresse des Empfängers. des Zahlers der Ware, die Erklärung des Käufers über die beabsichtigte Verwendung der Ware, über die Zahlungsart und sonstige Daten, die der Lieferant zur richtigen und reibungslosen Ausführung benötigt.

Die Pflichten des Lieferanten hinsichtlich der Bestellung gelten ab der Bestätigung der Bestellung seitens des Käufers und als folgende Bedingungen erfüllt sind:

–  Der Erhalt aller notwendigen Informationen seitens des Käufers.

–  Im Fall einer Anzahlung der Erhalt der Summe auf dem Konto des Lieferanten.

–  Im Fall einer Anzahlung muss der Lieferant die entsprechende Vorschussrechnung zum Zeitpunkt der Bestellung angeben. Die ausgestellte Rechnung muss innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.

Tritt der Käufer nach Annahme des Angebotes einseitig von der Bestellung zurück, so hat er innerhalb von acht Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Aufforderung des Lieferanten die im Zusammenhang mit der Bestellung entstandenen Kosten (15% des Wertes der Proforma-Rechnung) zu tragen.

Der Lieferant neue Bestellungen des Käufers nur unter der Bedingung annehmen und ausführen, dass dieser alle vorher ausgestellten Rechnungen des Lieferanten und alle fälligen Verbindlichkeiten bezahlt hat und ansonsten nur, wenn die Parteien dies im Voraus vereinbaren.

5. Lieferung

Die Lieferfrist fängt an dem Tag an, an dem der Käufer das Angebot annimmt oder der Lieferant die Bestellung bestätigt bzw. wenn dies vereinbart wurde, an dem Tag, an dem der Verkäufer die Zahlung an seinem Konto erhält. Die Lieferung ist ausgeführt, wenn der Käufer die Ware in seinem Lager oder an einem anderen vom Käufer bestimmten Ort empfängt.

Der Lieferant ist für Verspätungen bei Lieferungen nicht verantwortlich, wenn diese als Folge von Gründen, die er nicht beeinflussen kann, entstanden sind, wie bspw. infolge höherer Gewalt (Feuer, Krieg, Streik, Störungen auf den Transportwegen oder bei dem Angebot von Rohstoffen).

Der Verkäufer muss bei Eintritt solcher Umstände den Käufer schriftlich benachrichtigen.

Falls der Grund für die Verspätung bei dem Käufer liegt, wird die Warenlieferung auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert und verwaltet.

Falls der Lieferant vollständig für die Verspätung verantwortlich ist, hat der Käufer Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des vertraglich vereinbarten Preises für die verspätete Warenlieferung, und zwar für die Verspätung jeder ganzen Woche, mit Beginn nach vier Wochen Verspätung, jedoch nur bis zu maximal 3 % des vertraglich vereinbarten Preises der verspäteten Warenlieferung. Diese Vertragsstrafe stellt den gesamten Schadenersatz in Bezug auf die Verspätung dar und schließt jeden anderen Schadenersatz aus.

6. Preise

Die vereinbarten Preise sind Preise, die im Angebot bestimmt sind, für die Werkstattverpackung Franko Lager Lieferant. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

7. Transport, Art, Menge und Lieferung der Ware

Die Art und die gelieferte Menge der Ware ist die, die der Käufer und der Lieferant bzw. in der Transport führer in seinem Auftrag auf der Entladestelle gemeinsam feststellen.

Die Parteien stimmen überein, dass die Ware am Tag der direkten Empfangnahme der Ware ausgehändigt ist. Sofern nicht anders angegeben, geht die Ware ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungspflicht in das Eigentum des Käufers über.

Bei Empfangnahme der Ware, die der Käufer schriftlich mit dem Unterzeichnen eines begleitenden Dokumentes bestätigt, geht das Risiko auf ihn über. Der Lieferant hat aus diesem begleitenden Dokument die gleichen Rechte, als wenn er selbst die Ware liefern würde.

Der Käufer muss selber alle erforderlichen Einrichtungen zur Entladung der empfangenen Lieferung bereitstellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

8. Zahlungsweise und -frist

a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Lieferdatum zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder die Ware wurde bereits gemäß der Rechnung bezahlt. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn der Lieferant die Zahlung auf seinem Konto empfängt.

Der Lieferant verpflichtet sich, die Rechnung in der selben oder spätestens in der Woche nach der Lieferung der Ware zu versenden. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Zahlung bzw. der Sicherung der Zahlung den Lieferanten schriftlich zu benachrichtigen, welchen seiner Verbindlichkeiten er nachkommt. Falls der Verkäufer diese Nachricht nicht erhält, nimmt er an, dass der Käufer seinen Verbindlichkeiten der Reihe nach nachkommt, und benachrichtigt den Käufer entsprechend. Dieser kann die Annahme innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung anfechten.

b)  Falls es zu einer Verspätung von Zahlungen kommt, werden Verzugszinsen gemäß dem Gesetz über den vorgeschriebenen Zinssatz der Verzugszinsen berechnet. Der Lieferant sendet dem Käufer eine Abrechnung der Zinsen zu, und der Käufer ist verpflichtet, diese innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Abrechnung zu zahlen.

c)  Wenn der Käufer seine Verbindlichkeiten nicht innerhalb der vertraglich bestimmten Fristen begleicht, hat der Verkäufer das Recht, unverzüglich alle Lieferungen der Ware zu unterbrechen, bis der Käufer alle seinen fälligen Pflichten erfüllt hat. Die Ware wird erst dann Eigentum des Käufers, wenn diese von ihm vollständig und mit Zinsen bezahlt ist. Andernfalls hat der Lieferant das Recht, die gesamte Ware bzw. den Teil der Ware zurückzuverlangen, für den der Kaufpreis nicht gezahlt wurde. Falls der Käufer die Ware verarbeitet oder verkauft hat, kann der Lieferant nach seiner Wahl eine andere Ware im gleichen Wert auswählen.

Der Käufer muss seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten unabhängig der Zahlungen seinen eigenen Kunden begleichen.

9. Garantie

Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren hinsichtlich Konstruktion, Verarbeitung und Material einwandfrei sind. Die Garantie ist 12 Monate gültig, gerechnet ab dem Einbaudatum, jedoch nicht länger als 18 Monate ab dem Verkaufsdatum.

Der Lieferant übernimmt keine Garantie für die verkaufte Ware in folgenden Fällen: – wenn Fehler wegen der Konstruktion, die der Käufer selbst ausbaute, auftreten,

– wenn der Käufer ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Lieferanten die Ausrüstung repariert oder verändert, wenn es zu Schäden oder Unfällen aufgrund mangelnder Vorsicht, unzureichender Kontrolle oder Wartung oder aufgrund einer nicht sachgemäßen Verwendung der Ausrüstung kam,

– aufgrund anderer Ursachen, die nicht in der Ausrüstung begründet sind und für die der Lieferant nicht verantwortlich ist.

Während der einjährigen Garantiefrist verpflichtet sich der Lieferant, auf eigene Kosten, in kürzester Zeit und nach eigenem Ermessen dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung repariert oder Mängel beseitigt werden. Die Haftung des Lieferanten im Rahmen der Garantie ist ausdrücklich auf die ausreichende Beseitigung der Mängel beschränkt und schließt die Haftung des Lieferanten für jegliche weitere Schäden aus.

10. Reklamationen

Beanstandungen offensichtlicher Mängel berücksichtigt der Lieferant nur, wenn sie tatsächlich begründet sind und der Käufer den Lieferanten unverzüglich darüber informiert, sonst verliert er das Recht, der aus diesem Anspruch hervorgeht. Reklamationen aufgrund versteckter Mängel werden gemäß Artikel 482 des Gesetzes über Schuldverhältnisse behandelt.

Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für versteckte Mängel, die nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Ware auftreten.

2.

Der Käufer muss die beanstandete Ware bis zur Beilegung der Reklamation aufbewahren. Im Falle einer Beschwerde muss der Käufer dem Lieferanten den unbestrittenen Teil des Verkaufspreises zahlen.

Falls die vom Lieferanten beauftragte Werkstatt feststellt, dass es sich lediglich um eine falsche Information über das Produkt oder seinen Mangel bzw. Schaden handelt , hat der Lieferant Anspruch auf Rückerstattung der entstandenen Kosten. Der Käufer bzw. der Endverbraucher hat ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten kein Recht, einer dritten Partei zu gestatten, in das mangelhafte oder beschädigte Produkt einzugreifen oder es zu reparieren, ansonsten endet die Gültigkeit der Garantie.

11. Geheimhaltung

Alle technischen Informationen (Skizzen und technische Dokumentation), die der Käufer vom Lieferanten erhält, sind Eigentum des Lieferanten. Der Käufer darf sie nur zu Zwecken des Betriebs und der Wartung der Ausrüstung verwenden. Er darf sie keiner dritten Partei wissentlich oder unwissentlich offenbaren. Der Käufer garantiert, dass alle erhaltenen Informationen sorgfältig als Geschäftsgeheimnis behandelt werden.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Alle Streitigkeiten, die bei der Interpretation oder Ausführung dieses Vertrags entstehen könnten, und welche die Parteien nicht einvernehmlich untereinander lösen können, löst das zuständige Gericht am Sitz des Lieferanten.

LAR TRANSPORTNI SISTEMI, d.o.o.